Akteure der EP
1. Internationale Akteure
UN – Vereinte Nationen
Was die 192 souveränen Mitgliedsstaaten verbindet, sind die Grundsätze der UN-Charta – ein völkerrechtlicher Vertrag, in dem ihre Rechte und Pflichten als Mitglieder der internationalen Gemeinschaft festgeschrieben sind. Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) finanziert sich über Beiträge ihrer Mitglieder. Fonds und Programme Die Fonds und Programme sind die eigentlichen Entwicklungsorganisationen der UN. Dies sind insbesondere das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), das Welternährungsprogramm (WFP), der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), das gemeinsame Programm der Vereinten Nationen zu HIV/AIDS (UNAIDS), der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM) und das Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV). Sie werden aus freiwilligen Beiträgen finanziert. Die Sonderorganisationen – unter anderem die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO)– haben in erster Linie die Aufgabe, internationale Standards und Normen zu bilden und gegebenenfalls zu überwachen. Die Entwicklungsgruppe der Vereinten Nationen (UNDG). In ihr arbeiten all jene Programme, Fonds und Sonderorganisationen des UN-Systems zusammen, die sich mit Entwicklungszusammenarbeit beschäftigen.
Weltbankgruppe
Weltbankgruppe (Sonderorganisation der UN) Seit den 1960er Jahren ist es ihre offizielle Hauptaufgabe, die Armut in der Welt zu bekämpfen und die Lebensbedingungen der Menschen in den Entwicklungsländern zu verbessern. Die Weltbankgruppe besteht aus fünf Organisationen: Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) Internationale Finanz-Corporation (IFC) Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) Internationales Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) Die Weltbank ist der wichtigste Geldgeber für Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit. Die Gewährung von Krediten ist immer an bestimmte Auflagen gebunden, die die Empfängerländer zu erfüllen haben. Die Weltbank engagiert sich in nahezu jedem Entwicklungsland – von der Vergabe von Mikrokrediten, über die Förderung von Schulbildung und Gesundheitsprojekten bis zum Wiederaufbauprogramm nach einem Erdbeben. Kritikpunkte: -Stimmanteil der Länder gebunden an Kapitalanteil an der Bank, EL haben einen niedrigen Status und kaum Einflussmöglichkeiten. Die USA, Japan, Frankreich, Großbritannien und Deutschland kommen gemeinsam auf einen Stimmenanteil von 37,4 Prozent. -WB finanziert Großprojekte (Staudämme, Pipelines), die oft ökologisch umstritten sind -Konzerne aus Industrieländern sind die wahren Profiteure der WB-Aktivitäten -keine wirklich Nachhaltige Entwicklung
IWF
Internationaler Währungsfonds (Sonderorganisation der UN). Der IWF hat zurzeit 185 Mitgliedsländer, deren Stimmrecht sich an ihrem Kapitalanteil orientiert. Die Mitgliedsstaaten mit den größten Stimmanteilen sind: USA 16,77 %, Japan 6,02 %, Deutschland 5,88 %. Frankreich 4,86 %, Vereinigtes Königreich 4,86 %, China 3,66 %. Da die Beschlüsse im IWF mit einer Mehrheit von 85 % getroffen werden müssen, verfügen jeweils die USA und die gemeinsamen EU-Staaten de facto über eine Sperrminorität. Neben den normalen Krediten des IWF, die allen Mitgliedern mit Zahlungsbilanzproblemen zustehen, hat der Fonds bestimmte Sonderfazilitäten geschaffen. Wenn ein Land in Zahlungsschwierigkeiten kommt, kann es finanzielle Hilfe vom IWF beanspruchen. Die Inanspruchnahme eines Kredites ist an bestimmte Bedingungen gekoppelt, die das jeweilige Land zu erfüllen hat (Kürzung von Staatsausgaben, Liberalisierung des Bankenwesens, Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen etc.) Kritik: – der an die Kreditbewilligung gekoppelte Zwang zur Privatisierung von Elementen der öffentlichen Daseinsvorsorge wird kritisiert, da die betroffenen Regierungen dadurch die Kontrolle verlieren. -Schwellenländer kritisieren die amerikanisch-europäische Dominanz von IWF und Weltbank, welche sich in der Stimmgewichtung in diesen Institutionen niederschlage.
WTO
Welthandelsorganisation und allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (Sonderorganisation der UN). 1995 wurde das GATT durch die Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) abgelöst. Neben dem internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbankgruppe ist die Welthandelsorganisation eine der zentralen Organisationen der Weltwirtschaftsordnung. Sie ist als einzige internationale Organisation dafür zuständig, Regeln für den internationalen Handel zu formulieren. Vorrangiges Ziel der WTO ist der Abbau aller Hemmnisse, die den weltweiten Handel behindern. Im Juli 2008 hatte die WTO 153 Mitglieder.
OECD
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD sind 30 wichtige Industrieländer zusammengeschlossen. Die OECD hat über 30 Fachausschüsse, darunter den Ausschuss für Entwicklung (Development Assistance Committee, DAC). Das DAC legt fest, welche Entwicklungshilfeleistungen als ODA (Official Development Assistance) und welche Länder als Entwicklungsländer anerkannt werden (DAC Liste 1).
G8
Die Gruppe der Acht – G8 (Gruppe aus acht führenden Industrienationen: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan und USA, Kanada und Russland). Die G8 sind ein informelles Forum der Staats- und Regierungschefs. Sie sind keine internationale Organisation mit eigenen Strukturen und besitzen weder einen eigenen Verwaltungsapparat noch eine permanente Vertretung ihrer Mitglieder.
Europäische Union
Die Entwicklungsprogramme der Europäischen Union verfügen über ein weit gefächertes Instrumentarium: Finanzielle und Technische Zusammenarbeit, Nahrungsmittelhilfe, humanitäre Hilfe in Not- und Katastrophenfällen, Zuschüsse für Nichtregierungsorganisationen Beiträge an internationale Organisationen sowie Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB). Finanziert wird die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft aus zwei unterschiedlichen Quellen: dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) sowie dem allgemeinen EU-Haushalt. Diese Zweigleisigkeit hat historische Gründe. Der EEF ist als Sondervermögen der EU eingerichtet, er ist nicht Teil des Gesamthaushalts der EU und wird von den Mitgliedsstaaten separat finanziert. Bei der Entwicklungshilfevergabe der EU sind nach wie vor starke wirtschaftliche und sicherheitspolitische Interessen erkennbar
LDC
Der Begriff Least Developed Countries (LDC, deutsch: am wenigsten entwickelte Länder) ist ein von den Vereinten Nationen definierter sozialökonomischer Status, den eine Gruppe von 50 besonders armen Ländern überall in der Welt besitzt.
Schwellenländer
Ein Schwellenland (engl. Newly Industrialized Country) ist ein Staat, der traditionell noch zu den Entwicklungsländern gezählt wird, aber nicht mehr deren typische Merkmale aufweist. Deshalb wird ein solches Land begrifflich von den Entwicklungsländern getrennt.
G77
Die Gruppe der 77 ist ein loser Zusammenschluss von Staaten der Dritten Welt mit mittlerweile 131 Mitgliedern. Aus dem losen Zusammenschluss folgt eine relativ schwache Institutionalisierung. Hauptziel der G 77 ist es, die Position der Entwicklungsländer auf dem Weltmarkt zu verbessern. Darum koordiniert sie die Positionen und Forderungen der Mitglieder um auf den Welthandelskonferenzen eine stärkere Verhandlungsposition zu erreichen
2. Entwicklungspolitische Akteure in Deutschland
BMZ
Das BMZ entwickelt die Leitlinien und Konzepte deutscher Entwicklungspolitik.
Es bestimmt die langfristigen Strategien der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren und definiert die Regeln für ihre Durchführung. Aus dieser Grundsatzarbeit werden anschließend mit den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und mit den entwicklungspolitisch tätigen internationalen Organisationen gemeinsame Vorhaben entwickelt. Orientierung bieten dabei die Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen. Sie enthalten den ehrgeizigen Fahrplan, bis 2015 die Armut in der Welt um die Hälfte zu reduzieren. Die Bundesregierung hat im ressortübergreifenden Aktionsprogramm 2015, das in Federführung des BMZ liegt, ihren Beitrag zur Umsetzung der Ziele formuliert.
Aufbau und Organisation
Im Bundesentwicklungsministerium (BMZ) sind mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Rund 80 Prozent am ersten Dienstsitz in Bonn, die übrigen am Dienstsitz in Berlin. Ein Teil der Belegschaft verlässt regelmäßig für einige Jahre das Ministerium, um für die Entwicklungspolitik weltweit tätig zu sein. Im Rotationsverfahren zwischen In- und Ausland arbeiten ungefähr zehn Prozent der Beschäftigten in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik, bei internationalen Organisationen oder in ganz konkreten Entwicklungsvorhaben. Für das Haushaltsjahr 2009 stehen dem BMZ 5,814 Milliarden Euro zur Verfügung.
Das BMZ arbeitet als Narbe im nationalen Politik- und Organisationsnetzwerk.
Starke Abhängigkeit von anderen Ämtern der deutschen Außenpolitik (Außenministerium, Wirtschaftsministerium etc.) koordiniert staatliche und nichtstaatliche Entwicklungsorganisationen, ist selbst aber relativ machtlos
Zusammenarbeit mit den Partnerländern
Politisch und finanziell liegt das Hauptgewicht auf der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit – also der direkten Zusammenarbeit mit einem Partnerland. Zusammen mit den Partnern und in Abstimmung mit anderen Geberländern werden vom BMZ Länderkonzepte ausgearbeitet und gemeinsam Schwerpunkte festgelegt. Länderkonzepte sind das zentrale Managementinstrument und Basis für die mittelfristige Zusammenarbeit. Ausgestaltet werden sie in Verträgen, in denen die Zielsetzungen und Zeitpläne sowie Art und Höhe der Förderungen konkret ausformuliert sind. Hierzu gehören zum Beispiel günstige Kredite, Beratungs- und Ausbildungsleistungen, Förderung privatwirtschaftlicher Investitionen, Stipendien, aber auch Nothilfeleistungen. Das BMZ beauftragt die Durchführungsorganisationen mit der Umsetzung der Verträge und kontrolliert die Ergebnisse ihrer Arbeit.
Koordiniert die multilaterale EP für Deutschland
Die Lösung globaler Probleme erfordert die enge Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen. In ihnen wirkt die Bundesrepublik im Rahmen der europäischen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit. Das BMZ ist hier in allen entscheidenden Gremien vertreten, bringt Strategien und Positionen deutscher Entwicklungspolitik in die Institutionen ein und setzt sich für eine Verbesserung der Effizienz multilateraler Organisationen ein. Nicht zuletzt steuert das BMZ den deutschen Beitrag auf internationaler Ebene: unter anderem finanzielle Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds, Anteile an Weltbank und den Regionalen Entwicklungsbanken, finanzielle Unterstützung für Fonds und Programme der Vereinten Nationen und des Internationalem Währungsfonds (IWF).
Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Organisationen
Koordiniert und finanziert die Nationalen Partner der EZ
Neben den staatlichen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit sind sehr viele Nichtregierungsorganisationen, so genannte NROs, in der Entwicklungszusammenarbeit tätig. Kirchliche Organisationen, politische Stiftungen und andere private Träger haben langjährige Erfahrung, arbeiten näher an armen und unterprivilegierten Bevölkerungsgruppen und mobilisieren Selbsthilfe und Eigeninitiative. Das BMZ unterstützt die Arbeit dieser Organisationen nicht nur finanziell. Meinungs- und Erfahrungsaustausch sind Teil der gemeinsamen Arbeit. Genauso wirken die NROs bei der Erarbeitung von Länder-, Regional-, und Sektorkonzepten des BMZ mit.
Erfolgskontrolle
Entwicklungszusammenarbeit ist nur dann erfolgreich, wenn die finanziellen und personellen Mittel sinnvoll und effektiv eingesetzt werden. Daher überprüft das BMZ nicht nur regelmäßig die ordentliche Verwendung der eingesetzten Haushaltsmittel, sondern lässt die entwicklungspolitische Wirksamkeit seiner Vorhaben zusätzlich im Rahmen so genannter Evaluierungen von externen Gutachterinnen und Gutachtern überprüfen. Das Ministerium verfügt über ein umfangreiches Instrumentarium, mit dem es die Vorhaben auswertet. So kann aus Rückschlägen gelernt werden und Erfolge können auf andere Vorhaben übertragen werden.
Akteure der Zusammenarbeit Deutschlands und seiner Partnerländer
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern basiert auf zwei Säulen: Sie wird entweder vom deutschen Staat initiiert und organisiert oder von nichtstaatlichen Organisationen eigenverantwortlich gestaltet und durchgeführt.
Die staatliche Zusammenarbeit umfasst alle Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit und der Finanziellen Zusammenarbeit, die in Verträgen direkt mit den Regierungen der Partnerländer vereinbart wurden. Mit ihrer Realisierung beauftragt das BMZ die so genannten Durchführungsorganisationen, die Zusammenarbeit wird vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Die nichtstaatliche Zusammenarbeit wird von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen getragen und in eigener Verantwortung organisiert. Die Finanzierung dieser Zusammenarbeit setzt sich aus eigenen Leistungen der Trägerorganisationen und aus staatlichen Zuschüssen zusammen.
Durchführungsorganisationen
Das BMZ beauftragt die Durchführungsorganisationen mit der konkreten Umsetzung der entwicklungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung.
Zu den Aufgaben dieser Organisationen gehören unter anderem:
· die Durchführung von Projekten der Finanziellen Zusammenarbeit und der Technischen Zusammenarbeit
· die Vorbereitung und Entsendung von deutschen Fachkräften und Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfern
· die berufliche Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus den Partnerländern
Verantwortliche Organisationen für die Finanzielle Zusammenarbeit sind die KfW Entwicklungsbank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), eine 100prozentige Tochter der KfW Bankengruppe.
Die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) ist für die Technische Zusammenarbeit mit den Partnerländern zuständig.
Der Deutsche Entwicklungsdienst (DED ) hat sich auf die Vorbereitung und Entsendung von Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfern spezialisiert.
Für Personalentwicklung und Weiterbildung ist vor allem die Internationale Weiterbildung und Entwicklung gemeinnützige GmbH (InWEnt ) zuständig und internationale Fachkräfte für die Partnerländer werden durch das Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM ) bereitgestellt.
Die Vielfalt der Durchführungsorganisationen – sie werden auch Vorfeldorganisationen genannt – ist eine Besonderheit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die einzelnen Organisationen haben hoch spezialisierte Fähigkeiten entwickelt und kooperieren bei ihrer Arbeit in den Partnerländern intensiv miteinander.
NRO‘S
Nichtregierungsorganisationen (NROs, auf Englisch non-governmental organisations, NGOs) sind prinzipiell alle Verbände oder Gruppen, die nicht von Regierungen oder staatlichen Stellen abhängig sind und gemeinsame Interessen vertreten, ohne dabei selbst kommerzielle Ziele zu verfolgen.
Allein in Deutschland gibt es mehrere Tausend entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen – Fördervereine, Initiativgruppen, Aktionsbündnisse, Arbeitsgemeinschaften, Solidaritätskreise, Partnerschaftseinrichtungen, Stiftungen, entwicklungspolitische Netzwerke und viele mehr.
Die meisten dieser Organisationen sind private, kirchliche oder politisch orientierte Träger von Programmen und Projekten der Entwicklungszusammenarbeit. Die wichtigsten Arbeitsbereiche der NROs sind die Armutsbekämpfung, die Förderung von Meinungsbildungs- und Partizipationsprozessen, der Aufbau sozialer und institutioneller Strukturen, die Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe und entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
Viele der deutschen NROs haben sich in den letzten Jahren im Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V. (VENRO) organisiert.
Die Kompetenzen der Nichtregierungsorganisationen
In der Entwicklungspolitik der Bundesregierung spielt die Zusammenarbeit mit NROs eine seit Jahren wachsende Rolle. Das beruht auf der großen Kompetenz der national und international arbeitenden NROs und der großen Motivation der Menschen, die sich in NROs engagieren. Ein gemeinsames Merkmal aller NROs ist, dass sie über keine staatlichen Machtmittel verfügen und dass der Staat keinen direkten Einfluss auf sie hat. Dennoch – oder gerade deshalb – ist die Akzeptanz der Arbeit von NROs bei der Bevölkerung und in den Medien weltweit groß. Dadurch haben viele NROs einen anderen Zugang zu den Menschen als staatliche Einrichtungen. Und sie tragen entscheidend dazu bei, dass die Bedeutung der Entwicklungszusammenarbeit im Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit verankert wird. NROs gaben und geben entscheidende Anstöße für die gesellschaftliche Diskussion – hier ebenso wie in Entwicklungsländern.
Die Stärke der NROs liegt in ihren engen Kontakten zur Zivilgesellschaft in den Partnerländern, auch in Ländern, mit denen eine staatliche Zusammenarbeit aus politischen Gründen schwierig oder unmöglich ist. Durch ihre langjährige Erfahrung vor Ort haben sie oftmals langfristige entwicklungsfördernde Strukturen und Netzwerke aufgebaut. Seit einigen Jahren findet daher ein intensiver Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen der Bundesregierung und den NROs statt. Zusammen mit Kirchen, politischen Stiftungen und anderen privaten Trägern werden sie regelmäßig an der Erarbeitung von entwicklungspolitischen Länder- und Regionalkonzepten des BMZ beteiligt.
Die Förderung von NROs
Um ihre Programme durchführen zu können, sind die meisten NROs auf ehrenamtliche Arbeit und Spenden aus der Bevölkerung angewiesen. Bei der Finanzierung ihrer entwicklungspolitischen Arbeit werden die NROs aber auch von staatlichen Stellen unterstützt. Kommunen, Bundesländer, das BMZ, aber auch die Europäische Union und die Vereinten Nationen können auf Antrag Geld für die Arbeit der NROs zur Verfügung stellen. Diese Fördermittel sind eine wichtige Ergänzung der Eigenmittel der NROs. Bei vielen Maßnahmen von NROs besteht der Hauptanteil der finanziellen Mittel aus solchen staatlichen Zuschüssen. Das BMZ fördert die Vorhaben der privaten Träger im Jahr 2008 mit 33 Millionen Euro.
Die im Auftrag des BMZ tätige Beratungsstelle für private Träger in der Entwicklungszusammenarbeit (bengo) unterstützt und berät private Träger bei der Antragstellung.
Kirchen
Die Kirchen spielen eine herausragende Rolle in der deutschen Entwicklungspolitik. Gemeinsam mit ihren Partnern in den Entwicklungsländern engagieren sie sich seit mehr als 40 Jahren in der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik. Sie konnten in vielen Teilen der Welt die Armut der Menschen lindern und ihre Lebensbedingungen verbessern. Kirchen sind in der Lage, weltweit einen Teil der Zivilgesellschaft zu mobilisieren und können dadurch gezielt Einfluss auf die politische Bewusstseinsbildung nehmen. So waren die Kirchen zum Beispiel wesentlich daran beteiligt, dass auf dem Wirtschaftsgipfel in Köln 1999 die Entschuldungsinitiative HIPC II beschlossen wurde.
Aus Eigenmitteln und Spenden in Höhe von circa 500 Millionen Euro im Jahr tragen die Kirchen ihre Aktivitäten zum überwiegenden Teil selbst. Über die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe in Bonn und über die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe in Aachen erhielten die Kirchen im Jahr 2007 außerdem einen Zuschuss der Bundesregierung von 168,1 Millionen Euro.
Die Bundesregierung stützt sich bei der Umsetzung ihrer Konzepte zur zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention auch auf die Erfahrungen der kirchlichen Entwicklungsdienste. Für die Kirchen ist dieser Bereich, ebenso wie die Sicherung der Menschenrechte, seit vielen Jahren Schwerpunkt ihrer entwicklungspolitischen Arbeit. Beim Aufbau des Zivilen Friedensdienstes haben die Kirchen eine Vorreiterrolle eingenommen. Sie unterstützen das Aktionsprogramm 2015 der Bundesregierung zur weltweiten Minderung der extremen Armut.
Politische Stiftungen
Die politischen Stiftungen fördern Institutionen und gesellschaftliche Gruppen in Entwicklungsländern und den Ländern des ehemaligen Ostblocks. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Festigung demokratischer Strukturen in den Partnerländern zu leisten. Sie engagieren sich für die Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen und für die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit der Partnerländer.
Ein Schwerpunkt der entwicklungspolitischen Tätigkeit der Stiftungen ist die Stärkung von Gewerkschaften und Parteien – zum Beispiel durch die Förderung ihrer Bildungseinrichtungen und die Förderung freier Medien. Außerdem unterstützen die Stiftungen Selbsthilfeorganisationen, besonders in ländlichen Gebieten. Sie fördern gesellschaftspolitische Erwachsenenbildung sowie die Stärkung der sozialwissenschaftlichen Forschungskapazitäten in den Partnerländern.
Die Bundesregierung stellte 2007 zur Unterstützung entwicklungspolitischer Vorhaben der politischen Stiftungen in den Partnerländern (einschließlich der so genannten Transformationsländer des ehemaligen Ostblocks) insgesamt 189,6 Millionen Euro bereit.
Sozialstrukturträger
Sozialstrukturförderung ist ein Instrument, das in den 60er Jahren geschaffen wurde, um die Partizipation breiter Bevölkerungsschichten an Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit sicherzustellen sowie Selbsthilfe und Eigeninitiative zu entwickeln.
Das BMZ fördert mit diesem Ziel die weltweite Arbeit von sieben so genannten Sozialstrukturträgern, die über spezielle Fachkompetenz und Expertise für diese Form der Unterstützung verfügen:
- die Arbeiterwohlfahrt (AWO),
- das Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes e.V. (DGB),
- die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Überseeforschung und Entwicklung e.V. (BORDA),
- den Deutschen Caritasverband (DCV),
- den Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV),
- das Institut für Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschulverbandes (dvv international) und
- die Sozial- und Entwicklungshilfe des Kolpingwerkes (SEK).
Die geförderten Sozialstrukturträger haben ihre Schwerpunkte vor allem im Aufbau und der Stärkung von Selbsthilfeorganisationen – insbesondere Genossenschaften –, in der Einrichtung von Sozialarbeit sowie in der Gemeinwesenentwicklung, der Erwachsenenbildung und in übersektoralen Entwicklungsvorhaben.
1999 haben sich die sieben Einrichtungen in der Arbeitsgemeinschaft Sozialstruktur (AGS) zusammengeschlossen, um ihre Erfahrungen auszutauschen, ihre Fachkompetenzen zu bündeln und um sich bei ihrer Arbeit mit den Fachpartnern im Ausland abzustimmen.
Die Sozialstrukturträger engagieren sich in Projekten in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa. Das BMZ unterstützte ihre Arbeit im Jahre 2007 mit 31 Millionen Euro.
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